Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien geschlossen
HCommunity Foundation (die Stiftung)
Route de Saint-Cergue 9, 1260 Nyon, Schweiz
und
[Rechtliche Entität des Hospitality-Akteurs] (der Teilnehmer)
[Adresse]
Präambel
- Die Mission der Stiftung ist es, als globales Daten-Repository für die Hospitality-Branche zu dienen und anonymisierte Marktanalysen für Branchenakteure bereitzustellen. Der Teilnehmer ist ein aktives Mitglied der Hospitality-Branche.
- Dieser Vertrag definiert die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien, insbesondere den gegenseitigen Zugang zu und die Nutzung bestimmter Daten sowie den Rahmen für die Einnahmenbeteiligung in diesem Kontext.
1. Vertragsumfang
- Dieser Vertrag legt die Bereitstellung von Rohdaten an die Stiftung sowie einen Mechanismus zur Einnahmenbeteiligung fest, um die durch Datenprodukte generierten Erlöse teilweise an die Teilnehmer zu verteilen.
- Definierte Begriffe haben die in der Anlage festgelegten Bedeutungen.
2. Datenaustausch
2.1 Zugriff der Stiftung auf Rohdaten
- Der Teilnehmer gewährt der Stiftung während der Laufzeit der Vereinbarung kontinuierlichen Zugang zu den Rohdaten, einschliesslich mindestens folgender detaillierter Daten: Detaillierte Aufzeichnungen zum Hotelbetrieb und Vertrieb, einschliesslich der für Reservierungen, Transaktionen, Segmentierung und andere operationale Analysen verwendeten Daten. Detaillierte Aufzeichnungen im Bereich Food & Beverage, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf vollständige Gästerechnungen, Verkaufstransaktionen, Menüdaten, Artikel, Gästeanzahl, Zahlungen und weitere relevante Betriebsdaten.
- Nach Wahl des Teilnehmers können Rohdaten zusätzliche Kategorien wie Finanz-, HR- und weitere betriebswirtschaftliche Daten enthalten.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- die Rohdaten bereitstellen
- in einem für die Stiftung angemessenen Format, das in separaten Richtlinien vereinbart werden kann; und
- kontinuierlich oder mindestens einmal täglich durch vereinbarte und stabile Methoden wie Application Programming Interfaces (APIs), HCommunity Data-Client-Software, Secure File Transfer Protocol (SFTP) oder E-Mail;
- wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Rohdaten im Wesentlichen vollständig, konsistent und korrekt sind und keine wesentlichen Elemente fehlen sowie keine inkohärenten Werte oder strukturellen Inkonsistenzen enthalten; und
- jegliche Fehler oder Auslassungen in den Rohdaten, die von einer der Parteien festgestellt werden, unverzüglich korrigieren.
- Der Teilnehmer darf nicht:
- sämtliche Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, als Teil der Rohdaten mit der Stiftung zu teilen; und
- keine Rohdaten an die Stiftung weiterzugeben, falls dies gegen eine Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und einer Drittpartei verstösst.
- Falls Rohdaten personenbezogene Daten einer identifizierten oder identifizierbaren Person enthalten, wird die Stiftung diese weder verwenden noch speichern.
- Unbeschadet von Abschnitt 1(c)(ii) werden die Rohdaten „wie besehen“ bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
- Der Teilnehmer sichert zu, dass durch die Bereitstellung der Rohdaten an die Stiftung keine Rechte verletzt werden und dass alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
- Alle während der Laufzeit der Vereinbarung erhaltenen Rohdaten dürfen von der Stiftung gespeichert, für Analysezwecke genutzt und in Datenprodukte integriert werden.
3. Nutzung der Daten und Zugriff auf das Market Watch Portal der Stiftung
- Die Stiftung kann nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung Datenprodukte erstellen, beispielsweise Analysen und Markteinblicke sowie Kennzahlen zu Belegung, Umsatz und Kosten. Die Stiftung kann dem Teilnehmer Datenprodukte per E-Mail oder über das Market Watch Portal zur Verfügung stellen.
- Die Stiftung gewährt dem Teilnehmer Zugang zu Datenprodukten (sofern zutreffend) über das Market Watch Portal, in einem von der Stiftung bestimmten Format und mit einer von ihr festgelegten Methode. Der Zugriff auf das Market Watch Portal kann an die Annahme der üblichen Nutzungsbedingungen gebunden sein.
- Alle Datenprodukte werden „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Dies schliesst insbesondere Garantien hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Daten, Erkenntnisse oder Trends sowie deren Eignung für bestimmte Zwecke oder deren unterbrechungsfreie und fehlerfreie Verfügbarkeit aus.
- Alle Datenprodukte bleiben ausschliessliches Eigentum der Stiftung.
Die Teilnehmer dürfen die Datenprodukte sowie die über das Market Watch Portal erhaltenen Informationen ausschliesslich für interne Geschäftszwecke verwenden und dürfen sie nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stiftung an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder extern teilen.
- Der Teilnehmer darf nicht, ausser wenn dies ausdrücklich von der Stiftung genehmigt wurde:
- ein Datenprodukt zum Vorteil eines Mitbewerbers der Stiftung nutzen;
- ein Datenprodukt für andere Zwecke als die eigenen internen Geschäftszwecke verwenden; oder
- ein Datenprodukt mit Dritten teilen oder veröffentlichen.
- Die Stiftung kann den Zugriff des Teilnehmers auf die Datenprodukte aussetzen, wenn der Teilnehmer gegen diese Vereinbarung verstösst oder wenn die Stiftung einen Sicherheitsvorfall vermutet, bis das Problem behoben ist.
- Im Falle eines wesentlichen Verstosses gegen Abschnitt 3 hat der Teilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5'000 pro Verstoss an die Stiftung zu zahlen. Die Gesamtsumme der unter dieser Klausel fälligen Strafen darf EUR 25'000 für alle Verstösse innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
4. Gegenseitige Verpflichtungen
- Jede Partei gewährt der anderen Partei eine Lizenz zur Nutzung der Rohdaten oder Datenprodukte, soweit dies in dieser Vereinbarung festgelegt ist.
- Der Teilnehmer und die Stiftung verpflichten sich, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um die Rohdaten und die Datenprodukte zu schützen.
5. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Die Stiftung beabsichtigt, Daten über den Data Brokerage Service zu monetarisieren. Ab dem Kalenderjahr 2026 wird die Stiftung 30 % der durch den Data Brokerage Service erzielten Einnahmen mit den Teilnehmern teilen. Die Einnahmenbeteiligung wird unter den Teilnehmern aufgeteilt, deren Rohdaten in den Datenprodukten enthalten waren, die die jeweiligen Einnahmen generiert haben.
- Für Hotels: Der Anteil jedes Teilnehmers aus der Hotelbranche an der Einnahmenbeteiligung wird auf Basis der angepassten Zimmeranzahl berechnet. Die Berechnung erfolgt wie folgt: (i) die Quadratwurzel der Zimmeranzahl des Teilnehmers wird durch die Summe der Quadratwurzeln aller Zimmerzahlen aller Teilnehmer geteilt, (ii) das Ergebnis wird mit dem gesamten relevanten Einnahmenanteil multipliziert, der durch Hoteldaten generiert wurde;
- Für Restaurants: Der Anteil jedes Teilnehmers aus der Restaurantbranche an der relevanten Einnahmenbeteiligung richtet sich nach dem Verhältnis der Einnahmen des Teilnehmers zu den Gesamteinnahmen aller relevanten Teilnehmer der Restaurantbranche, deren Rohdaten in den Datenprodukten enthalten waren.
- Der Teilnehmer erkennt an, dass er kein Recht auf Einsicht oder Prüfung der Bücher der Stiftung hat. Die Stiftung stellt jedoch auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Teilnehmers einen externen Prüfbericht zur Verfügung, um die Berechnung der Einnahmenbeteiligung zu überprüfen.
- Die Stiftung stellt monatlich einen Bericht über das angesammelte Guthaben des Teilnehmers für das vorherige Quartal zur Verfügung. Jeder Saldo über EUR 10 wird innerhalb des ersten Quartals nach Ende des laufenden Kalenderjahres auf die von dem Teilnehmer angegebene Kreditkarte ausgezahlt.
- Jede Partei ist für ihre eigenen steuerlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich.
6. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle Informationen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, sicher und vertraulich zu behandeln. Dazu gehören alle schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind (vertrauliche Informationen), einschliesslich Rohdaten. Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben (ausgenommen verbundene Unternehmen, Beauftragte und Berater, die einer angemessenen Geheimhaltungspflicht unterliegen) oder sie für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden.
7. Haftung & Schadloshaltung
- Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Regelung gilt vorbehaltlich Abschnitt 7(b).
- Falls eine Drittpartei eine Forderung gegen die Stiftung wegen Verlusten oder Schäden erhebt, die angeblich durch einen Verstoss gegen Abschnitt 1(d) oder 2.1(g) verursacht wurden, wird der Teilnehmer die Stiftung in angemessener Weise bei der Abwehr solcher Forderungen unterstützen und jegliche von der Stiftung geleistete Entschädigung für solche Verluste oder Schäden erstatten.
8. Laufzeit und Beendigung
- Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft (entweder in handschriftlicher Form oder elektronisch, beispielsweise über DocuSign) und bleibt in Kraft, bis sie gemäss dieser Vereinbarung beendet wird.
- Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen:
- jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten;
- im Falle eines wesentlichen Verstosses gegen diese Vereinbarung, der nicht behoben werden kann oder innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoss nicht behoben wird.
- Die Stiftung kann die Vereinbarung kündigen: gemäss Abschnitt 9(a); gemäss Abschnitt 9(a); und durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer, falls während mindestens sieben Tagen keine Rohdaten gemäss Abschnitt 1(c) und 2.1(d) an die Stiftung übermittelt werden.
- Bei Beendigung dieser Vereinbarung, unabhängig vom Grund,
- Der Zugriff des Teilnehmers auf das Market Watch Portal wird beendet;
- Die Stiftung kann die erhaltenen Rohdaten behalten;
- Ansprüche auf verbleibende Umsatzbeteiligungen unter EUR 100 sowie zukünftige Ansprüche auf Umsatzbeteiligungen verfallen;
- 4 bleibt weiterhin anwendbar.
9. Allgemeine Bestimmungen
- Die Stiftung kann die Bedingungen dieser Vereinbarung (einschliesslich, zur Vermeidung von Zweifeln, den Prozentsatz der Umsatzbeteiligung) durch eine mindestens einmonatige Vorankündigung an den Teilnehmer aktualisieren, in der die Änderungen angegeben werden. Der Teilnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung Einspruch gegen die Änderungen erheben. Im Falle eines Einspruchs kann die Stiftung nach eigenem Ermessen entweder die Vereinbarung zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen oder die Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Einspruchs der Stiftung durch eine Mitteilung an den Teilnehmer kündigen.
- Diese Vereinbarung ist gegenseitig nicht exklusiv.
- Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind, sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und in Textform erfolgen.
- Dieser Vertrag darf nur durch ein schriftliches Dokument geändert oder modifiziert werden (handschriftliche oder elektronische Unterschrift, einschliesslich beispielsweise DocuSign).
- Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Lausanne, Schweiz. Die Stiftung kann jedoch in Fällen von Regressansprüchen oder Streitigkeiten mit Dritten auch bei anderen zuständigen Gerichten Klage erheben.
Anlage: Definitionen
Vertrag dieser Data Sharing Agreement
Data Brokerage Service Der Dienst der Stiftung zur Bereitstellung aggregierter (anonymisierter) Hospitality-Marktdaten für Drittanbieter.
Datenprodukt Aggregierte Datenprodukte wie Statistiken, Insights oder Analysen, die auf den von Teilnehmern bereitgestellten Rohdaten basieren (einschliesslich Rohdaten).
Market Watch Portal Die Online-Plattform der Stiftung, auf der Hospitality- und Tourismusakteure auf aggregierte und anonymisierte Marktdaten für interne Analysezwecke zugreifen können.
Partei Eine Partei dieses Vertrags.
Rohdaten Geschäfts- und Betriebsdaten, die für die Hospitality- und Tourismusbranche relevant sind und in den Managementsystemen des Teilnehmers gespeichert sind (z. B. Property Management Systems (PMS), Point of Sale (POS) Systeme, Enterprise Resource Planning (ERP) Software und andere relevante Plattformen).
Einnahmenbeteiligung Die Nettoerlöse, die die Stiftung aus dem Data Brokerage Service mit den entsprechenden Rohdaten generiert.
Zimmer Eine physische Unterkunftseinheit innerhalb eines Hospitality-Betriebs, die für Übernachtungsgäste vorgesehen ist. Dazu gehören Hotelzimmer, Suiten, Bungalows, Serviced Apartments und Schlafsäle in Hostels, jedoch keine Tagungsräume, Eventflächen oder andere nicht-unterkunftsbezogene Bereiche.